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Stadtrat beschließt höhere Vergnügungssteuer

Aus der Stadtratssitzung vom 17.12.2024

Die Vergnügungssteuer, die auf Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen sowie Schank- und Speisewirtschaften erhoben wird, wird zum 1. Januar 2025 erhöht. Das hat der Stadtrat beschlossen. Bereits vergangene Woche hatte der Hauptausschuss ebenfalls dafür votiert.

Demnach wird die Steuer pro Gerät in Spielhallen von 22 auf 25 Prozent des Einspielergebnisses, jedoch mindestens 70 Euro, und in Wirtschaften von 20 auf 23 Prozent, mindestens 30 Euro, erhöht.

Die Erhöhung wurde beschlossen, da sich das Niveau der Steuersätze in anderen Gemeinden zwischenzeitlich teilweise deutlich erhöht hatte, sodass Neustadt an der Weinstraße unterhalb des Durchschnitts lag.

Die letzte Erhöhung fand 2019 statt, damals stiegen die Sätze von 18 auf 22 Prozent beziehungsweise von 18 auf 20 Prozent.

Mit der Anhebung sollen auch weiterhin einer Zunahme der Spielgeräte entgegengewirkt und damit Spielsucht bekämpft werden.

Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden Mehreinnahmen von 320.000 Euro erwartet. Der Haushaltsansatz 2024 lag bei 1,2 Millionen Euro.

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