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Kreisverwaltung DÜW

Schulbuchausleihe: Anträge auf Lernmittelfreiheit abgeben

Frist läuft bis 17. März

Auch in diesem Jahr können Schülerinnen und Schüler, die ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildende Schule besuchen, wieder freiwillig an der entgeltlichen sowie bei Erfüllung der Voraussetzungen an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.

Die Anträge auf Lernmittelfreiheit werden Ende Januar über die Schulen an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. Sollte der Antrag bis Mitte Februar nicht vorliegen, können sich Eltern direkt an die Schule ihres Kindes wenden. Alternativ steht der Antrag beim Land online zum Herunterladen bereit: https://bildung.rlp.de/lmf/service/publikationen/schuljahr-2025/2026.

Abgabefrist für den Antrag auf Lernmittelfreiheit ist Montag, 17. März. Die Anträge können sowohl in der Schule als auch – nach vorheriger Terminabsprache – bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim abgegeben werden (Telefon: 06322/961-2306 oder 06322/961-2308, Bürozugang: Prof.-Otto-Dill-Straße 4a).

Die Anträge können auch per E-Mail geschickt werden an schulbuchausleihe@kreis-bad-duerkheim.de. Hier ist es nötig, den amtlichen Antragsvordruck zu verwenden und zu unterschreiben.

Die Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgt in diesem Jahr im Zeitraum vom 16. Mai bis 12. Juni. Die entsprechenden Freischaltcodes werden rechtzeitig über die Schulen verteilt.

 

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