Polizei

Fahren ohne Fahrerlaubnis – ausländische Fahrerlaubnis vorgezeigt

Am Morgen des 10.02.2021 wurde gegen 07:45 Uhr ein 39-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Lambrecht einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Talstraße in Neustadt/Weinstraße unterzogen. Hierbei konnte der Fahrzeugführer lediglich eine nicht europäische Fahrerlaubnis vorzeigen. Da der Mann jedoch seit mehreren Jahren schon in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz begründet hat, hätte dieser seine Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen. Die hierzu gesetzlich festgelegte Frist von sechs Monaten ließ dieser jedoch verstreichen. Dem Fahrzeugführer wurde im Anschluss die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel einem Bekannten ausgehändigt. Der Beschuldigte muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Die Polizei weist nochmal ausdrücklich darauf hin, dass Inhaber von ausländischen Führerscheinen gesetzlich dazu verpflichtet sind, sobald sie einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründet haben, ihre Fahrerlaubnis innerhalb einer Frist von sechs Monaten in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. Führerscheine, welche durch Staaten der Europäischen Union ausgestellt wurden, unterliegen dieser Pflicht nicht.

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