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Kreisverwaltung DÜW

Afrikanische Schweinepest: Neue Erkenntnisse und weitere Informationen

Allgemeinverfügung zum Download

Nach dem bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Hausschwein in einer Kleinsthaltung in Gerolsheim im Landkreis Bad Dürkheim hat der Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan am heutigen Freitag in einer Pressekonferenz über den aktuellen Sachstand informiert und erneut betont: „Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen nicht gefährlich. Auch für Haustiere wie Hunde oder Katzen, aber auch Nutztiere wie Schafe, Ziegen und Kühe besteht keine Gefahr. Infiziert werden nur Haus- und Wildschweine.“

Nachdem am Mittwoch, 14. August, das positive Ergebnis von dem am Sonntag, 11. August, verstorbenen Tier vom Landesuntersuchungsamt gemeldet wurde, sind zwei inzwischen geschlachtete weitere Hausschweine aus gleicher Haltung ebenfalls am Mittwoch beprobt worden. Am Donnerstag, 15. August, teilte das LUA mit, dass die beiden geschlachteten Schweine ebenfalls mit dem ASP-Virus infiziert waren.

Das positive Ergebnis des verstorbenen Tiers wurde am Donnerstag vom Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Die Bestätigung der Ergebnisse der beiden geschlachteten Tiere steht noch aus.

Am Donnerstagabend ist ein 1500 Hektar großes Gebiet ab 21 Uhr mit Drohnen überflogen worden. Auch Kadaversuchhunde waren im Einsatz. Diese Einsätze wurde von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft des Landes koordiniert. Dabei wurden im kontrollierten Gebiet weder Wildschweine noch Kadaver von verstorbenen Tieren gefunden. Das ist angesichts der drohenden Ausbreitung der Tierseuche zunächst ein positives Ergebnis.

Am Freitagvormittag war eine Vertreterin des Veterinäramts des Landkreises mit einer Vertreterin des Friedrich-Löffler-Instituts in der Kleinsthaltung in Gerolsheim, um eine mögliche Eintragsquelle ausfindig zu machen. Nach aktuellem Stand ist die Quelle weiter unklar. Eine Sequenzierung der Proben des verstorbenen Tiers wird noch mehrere Tage (bis zu zwei Wochen) in Anspruch nehmen und ebenfalls nicht zwingend genau klären können, wie der Eintrag geschehen ist. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden in der Haltung alle geltenden Hygienemaßnahmen umgesetzt.

Am Freitagnachmittag hat die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung für die Sperrzone III veröffentlicht, die um die Kleinsthaltung herum einen Radius von mindestens zehn Kilometer hat (Siehe Anhang). Die betroffenen Gemarkungen sind: Obrigheim, Battenberg, Albisheim/Eis, Neuleiningen, Kallstadt, Ungstein, Kirchheim, Mühlheim, Weisenheim am Berg, Weisenheim am Sand, Obersülzen, Herxheim am Berg, Kindenheim, Kleinkarlbach, Asselheim, Großkarlbach, Ellerstadt, Grünstadt, Kleinbockenheim, Erpolzheim, Dirmstein, Sausenheim, Colgenstein-Heidesheim, Großbockenheim, Dackenheim, Friedelsheim, Laumersheim, Bobenheim, Mertesheim, Freinsheim, Gerolsheim, Gönnheim, Bissersheim, Leistadt und Gemarkung Bad Dürkheim östlich der B37.

Hier haben sich aufgrund geringfügiger, aber notwendiger Anpassungen im Vergleich zu gestern Änderungen ergeben. Weiterhin gilt: Abgesehen von der Schweinehaltung gibt es in dieser Zone vorerst keine Einschränkungen für die Landwirtschaft.

Für die Jägerschaft ergibt sich im Vergleich zur gestrigen Meldung eine Änderung in der Allgemeinverfügung: „Verbringungen von frischem Fleisch, Fleischerzeugnissen und anderen Erzeugnissen tierischen Ursprungs, tierischen Nebenprodukten (z.B. Gülle, Häute, Borsten) und Folgeprodukten, die von Wildschweinen und Körpern von Wildschweinen gewonnen wurden und für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, innerhalb der Sperrzone und aus dieser heraus sind verboten. Dieses Verbot gilt auch für den privaten häuslichen Gebrauch und im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Jägern, die kleine Mengen von Wildschweinen oder Wildschweinfleisch direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben, gemäß Art. 1 Abs. 3 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 853/2004.“ (Siehe Seite 5 der angehängten Allgemeinverfügung).

Am Freitag wurde zudem mit der Kontrolle der in der Sperrzone III liegenden Kleinsthaltungen von Schweinen (sieben Haltungen mit 13 Tieren, darunter Mini-Pigs) begonnen. In diesen Haltungen sind auf keinen Fall vorbeugende Tötungen von Tieren notwendig. Die Hausschweine oder Mini-Pigs werden begutachtet. Proben werden hier nur bei Verdacht (zum Beispiel Fieber, Unterhaut-Einblutungen) genommen. Zudem werden die Halterinnen und Halter auf die geltenden Hygienemaßnahmen für Schweinehaltung hingewiesen.

Klar muss aber auch sein: Alle aktuell geltenden Maßnahmen und Einschränkungen beziehen sich ausschließlich auf die derzeitige Lage, in der sich das Ausbruchsgeschehen auf die Gerolsheimer Kleinsthaltung beschränkt. „Wir wollen uns nicht an Spekulationen oder der Verbreitung von Gerüchten beteiligen, was zukünftig noch angeordnet werden könnte“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan. „Wir können mit unseren Maßnahmen nur auf bestätigte Fakten reagieren.“

Jordan fügt an: „Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können außerdem auch selbst etwas tun: Wenn jemand ein totes Wildschwein finden sollte, kann er dies mit möglichst genauem Standort – am besten mit GPS-Koordinaten – an die E-Mail-Adresse asp@kreis-bad-duerkheim.de melden.“ Zudem wird die Bevölkerung gebeten, lebende Tiere nicht zu beunruhigen und zu verscheuchen, da so möglicherweise infizierte Tiere in Gebiete getrieben werden, wo das Virus noch nicht aufgetreten ist. „Außerdem sollten Lebensmittelreste nicht für Wildschweine zugänglich sein, da sie sich über Fleisch- oder Wurstabfälle mit dem Virus infizieren können“, so der Erste Kreisbeigeordnete weiter.

Weitere Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen, bisherige Pressemitteilungen sowie die Allgemeinverfügungen und die jeweils dazugehörigen Karten mit den Sperrzonen sind online zu finden auf www.kreis-bad-duerkheim.de/asp.

 

Allgemeinverfügung Sperrzone III vom 16.08.2024

 

Karte der Sperrzone III Gerolsheim

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