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Neue Ferienwohnung in Planung

Die Verwaltung weist dringend darauf hin, dass Ferienwohnungen und -häuser zwingend beim Gewerbeamt/Ordnungsamt angemeldet werden müssen, auch wenn sie als private Vermietung veranlagt wird. Außerdem ist vor der Eröffnung eine Umnutzung des Wohnraumes unbedingt vorzunehmen. Sie möchten hierüber Informationen? Dann wenden Sie sich an die Touristinformation bei der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz), Tel. 06325 181 110 oder touristinfo@vg-lambrecht.de

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