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Kreisverwaltung DÜW

Helmbachweiher: Sedimententfrachtung wird weiter verfolgt

Notwendiges Wasserrechtsverfahren läuft – Umsetzung des Modellprojektes 2021 geplant

Der Helmbachweiher ist seit einigen Jahren Thema im Kreisausschuss: Da vom zufließenden Kohlbach Sedimente – vor allem Sand – in den Badesee eingetragen werden, wird dessen Tiefe immer geringer. Bisher wurde der Weiher daher in regelmäßigen Abständen ausgebaggert, was hohe Kosten verursachte. Nach einer Machbarkeitsstudie im vergangenen Jahr schlägt der Kreis einen anderen Weg ein: Die Sedimente sollen künftig kontinuierlich in den abfließenden Helmbach eingeleitet werden.

Diese Lösung war von der Machbarkeitsstudie als die wirtschaftlichste und ökologischste festgestellt worden. Das Pilotprojekt, das mit der Oberen Wasserbehörde und dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten abgestimmt ist, sorgt für eine automatisierte kontinuierliche Entfrachtung des Gewässers von eingetragenen Sedimenten. Zunächst ist für die Weiterleitung eine größere Maßnahme nötig, die etwa drei bis fünf Monate in Anspruch nehmen soll. In den Folgejahren ist dann nur noch ein kleinerer Einsatz mit einem manuellen Saugbagger notwendig, dieser dauert zwei bis sechs Tage und kostet jährlich 8000 bis 13.000 Euro.

Die Mitglieder des Kreisausschusses waren sich einig, dass dies ein ökologisch sinnvolles und nachhaltiges Vorgehen ist. Das Projekt wird insgesamt mit rund 336.000 Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren zu Buche schlagen.

Nach weiteren Gesprächen über die Durchführung der Maßnahme hat die Obere Wasserbehörde bei der SGD Süd darauf hingewiesen, dass ein wasserrechtliches Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot für eine Maßnahme an Gewässern besteht. Daher ist für die weitere Umsetzung des Projektes noch ein wasserrechtliches Verfahren im Vorfeld erforderlich. „Auch wegen der Sensibilität des Gewässers, den vorhandenen Laichgründen für Fische und der begrenzten hydraulischen Leistungsfähigkeit des Speyerbaches bei der Einbringung von Sedimenten“, so die Begründung der SGD Süd.

Diese Notwendigkeit hat sich erst im Laufe der internen Besprechungen innerhalb der SGD Süd ergeben, daher verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme. Zur Erstellung der für das wasserrechtliche Verfahren notwendigen Gutachten hat die Kreisverwaltung ein hierauf spezialisiertes Ingenieurbüro beauftragt, das bereits daran arbeitet – dies dauert jedoch einige Zeit. Das Büro rechnet damit, dass etwa ein halbes Jahr bis zum Abschluss des gesamten wasserrechtlichen Verfahrens vergeht. Das Pilotprojekt könnte dann im zweiten Halbjahr 2021 umgesetzt werden.

Das zuständige Ministerium hat für die erforderlichen Planungsleistungen für die Antragsunterlagen einen Förder-Festbetrag von 110.000 Euro zugesagt. Bereits im Vorfeld hat das Land die Machbarkeitsstudie mit 26.500 Euro gefördert.

„Gemeinsam mit der Oberen Wasserbehörde und dem Ministerium ist es uns gelungen, eine Lösung zu erarbeiten, die es möglich macht, den Helmbachweiher als Badesee zu erhalten. Wir haben eine ökologische und wirtschaftliche Lösung gefunden, die unser Problem mit den kostenintensiven Ausbaggerungen nachhaltig klärt. Die bisherige Zusammenarbeit mit den Landesbehörden war in diesem Pilotprojekt sehr positiv. Das wasserrechtliche Verfahren mit den entsprechenden Gutachten dauert jetzt seine Zeit, wird aber so zügig wie möglich durchgeführt, damit das Projekt in die weitere Umsetzung gehen kann“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.

Helmbachweiher – Archivfoto Harald König

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