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CDU Elmstein: „Wiederkehrende Beiträge sind weder gerecht noch sozial verträglich!“

Die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB) wurden in der Gemeinderatssitzung in Elmstein am 22.10.202 auch mit den Stimmen der CDU mehrheitlich abgelehnt.

Dazu bezieht die CDU Ortsverband Elmstein Stellung in einem Schreiben vom 1. Vorsitzenden Stefan Kobel, das der Redaktion vorliegt. Darin heißt es:

Verfolgt man die lokale Berichterstattung, erweckt es den Eindruck, die von der SPD-geführten Landesregierung geforderte Einführung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau sei die gerechteste Form, Bürger an Straßenbaumaßnahmen zu beteiligen.

Schlüssige Argumente gegen die Einführung WKB und damit einhergehender unnötigen Belastung unserer Bürger, wurden vom CDU-Gemeinderatsmitglied Patrick Roth in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2020 auch klar und deutlich herausgestellt.

Nach Erhöhung der Grundsteuer in diesem Jahr ist die Einführung der WKB nach Ansicht der CDU mit Sicherheit nicht das richtige Signal gegenüber „unseren Elmsteiner Bürgern“.

Straßenausbaubeiträge sind in Deutschland aus guten Gründen zum Auslaufmodell geworden. In anderen Bundesländern wurden die Beiträge entweder komplett abgeschafft, den Kommunen die freie Wahl zur Erhebung überlassen (nicht vom Land vorgegeben) oder die Bürger zumindest vom Land massiv entlastet.

Die Ampelkoalition hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem bis spätestens 2024 wiederkehrende Beiträge flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingeführt werden sollen.

Die CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz setzt sich für eine landesweite Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ein, sollte ein Wechsel der Landesregierung bei den Landtagswahlen im März 2021 erfolgen.

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Elmstein teilt die Auffassung der CDU-Landtagsfraktion vollumfänglich und ist ebenfalls für die generelle Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen.  

Wiederkehrende Beiträge sind weder gerecht noch sozial verträglich:

Die zumeist geringe jährliche Höhe der WKB täuscht darüber hinweg, dass verglichen zu einmaligen Ausbaubeiträgen in der Summe eine deutliche Belastungserhöhung der Anlieger entsteht.

Abhängig vom Durchgangsverkehr, war es bisher möglich, den Gemeindeanteil je nach Straßeneinstufung zwischen 25% und 70% festzulegen.

Bei den WKB geht man davon aus, dass alle Einwohner alle Straßen gleichermaßen nutzen und es wird auf eine Einstufung der Wertigkeit verzichtet. Für den Ausbau einer jeden Straße beträgt der Gemeindeanteil laut der vorgeschlagenen Satzung 25%. Alle Bürger, ob Anlieger oder nicht, zahlen somit immer 75% der anfallenden Kosten.

Auch Anwohner, die vor einigen Jahren für Straßenbaumaßnahmen ihrer Anliegerstraße gezahlt haben, werden nun erneut zur Kasse gebeten, wenn auch unter Anwendung der Verschonungsregelung. Somit werden die WKB aus unserer Sicht zu einer Art „zweiten Grundsteuer“.

gez. Stefan Kobel

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