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Regeln im Corona-Winter

Seit 1. Dezember ist die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft und setzt damit den Bund-Länder Beschluss vom 25. November 2020 um.

Der Corona-Winter stellt uns alle auf eine harte Probe. Wir wussten immer: Die Pandemie ist ein Marathon und kein Sprint. Wir dürfen vor der Zielgeraden nicht aufgeben„, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Auch wenn wir den Anstieg der Neuinfektionen mit den Novembermaßnahmen abbremsen konnten, ist klar, dass wir die Trendwende noch nicht geschafft haben. Sehr schwerwiegend ist auch, dass die Zahl der tödlichen Krankheitsverläufe steigt. Wir müssen den Teil-Lockdown verlängern. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen notwendig. Um eine Überlastung unserer Gesundheitssysteme abzuwenden, müssen wir wieder eine Inzidenz im Regelfall von maximal 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichen.

Um die Infektions-Welle zu brechen, müssen wir unsere Kontakte weiter drastisch einschränken. Kitas und Schulen sollen offen bleiben und die Wirtschaft aufrechterhalten werden. Deshalb gelten ab dem 1. Dezember deutschlandweit strengere Maßnahmen. Denn: Bund und Länder tragen Verantwortung dafür, dass nicht Millionen erkranken und Tausende sterben. Bund und Länder sind sich auch darüber im Klaren, dass es sich immer noch um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie bleiben notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.

Wir wollen, dass Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können. Und: Für den familiären und auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es wichtig, dass wir an Weihnachten Familie und Freunde zumindest im kleinen Kreis treffen können. Das wird möglich sein. Auch die Silvesterfeier soll im kleinen Kreis möglich sein.

Im Corona-Winter gilt: Das ist ein Marathon und kein Sprint. Erste Etappenziele haben wir erreicht. Wir dürfen vor der Zielgeraden nicht aufgeben. Wieder normalere Zeiten sind in greifbarer Nähe mit dem hoffentlich bald zur Verfügung stehenden Impfstoff. Auch der gezielte Einsatz von Antigen-Schnelltests bringt uns voran.

Das gilt im Corona-Winter:
Eine vollständige Liste finden Sie unter „Auslegungshilfe„.

  • Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 5 Personen). Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Grundsätzlich gilt: Überall, wo Menschen sich nahekommen – auch im Freien – und der Mindestabstand schlecht eingehalten werden kann, ist eine Alltagsmaske zu tragen.
  • Verzicht nicht notwendiger privater Reisen und Besuche. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
  • Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäusern, Museen, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbädern, Theatern sowie Wettvermittlungsstellen (letztere sind nur zur Wettannahme geöffnet). Möglich bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Lieferungen und Abholungen bleiben möglich.
  • Schulen und Kitas bleiben, je nach Infektionsgeschehen, geöffnet.
  • Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet: Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen ist in Einrichtungen mit einer Größe von bis zu 800 qm auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt. Bei einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm insgesamt ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf einer Fläche von 800 qm auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt.
  • Geschlossen werden: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios. Geöffnet bleiben: Physio-, Ergo-, und Logotherapien sowie medizinische Fußpflege und Friseursalons.
  • Arbeitgeber sollen, wo immer umsetzbar, Homeoffice ermöglichen. Hygienekonzepte sind in jedem Fall notwendig, um Kontakte auch auf der Arbeit zu vermeiden.

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen verlängert der Bund die außerordentliche Wirtschaftshilfe in den Dezember hinein, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.

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