Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Lockerungen frühestens ab Samstag, 8. Mai möglich – 7-Tages-Inzidenz muss 5 Werktage unter 100 liegen
Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim weist darauf hin, dass die „Bundesnotbremse“, nach der Verschärfungen der Corona-Regeln in einer Region ab einer Inzidenz von 100 gelten, frühestens am Samstag, 8. Mai, außer Kraft treten kann. Erst dann ist die vorgeschriebene Tagesfrist nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz erreicht.
In §28 b regelt das Bundesinfektionsschutzgesetz die sogenannte „Notbremse“ – ab wann sie in Kraft tritt und ab wann sie wieder gelockert werden kann. Für die Lockerung muss die 7-Tages-Inzidenz in einer Region an 5 Werktagen unter 100 liegen. Dann kann die Notbremse am übernächsten Tag außer Kraft treten. Maßgeblich sind die veröffentlichten Zahlen des Robert-Koch-Instituts.
Nach dieser Zählung lag der Landkreis Bad Dürkheim am Freitag, 30. April, den ersten Werktag unter 100 und kann somit frühestens am Donnerstag, 6. Mai, den 5. Werktag in Folge unter 100 liegen. Falls dies der Fall sein sollte, die Neuinfektionen also weiterhin auf diesem Niveau bleiben sollten, könnte dann am Samstag, 8. Mai, die Bundesnotbremse außer Kraft treten und es würden wieder die Regelungen der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz für eine Region mit einer Inzidenz unter 100 gelten.
Hierzu zählt, dass dann zum Beispiel wieder Außengastronomie unter bestimmten Auflagen (u.a. mit negativem Schnelltest) erlaubt wäre und Termin-Shopping ohne negativen Schnelltest.
Ob dies der Fall sein wird, wird der Landkreis auf seiner Homepage und im Amtsblatt des Landkreises bekannt machen.