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Kreisverwaltung DÜW

Elternumfrage zum Betreuungsbedarf in der Grundschule im Landkreis Bad Dürkheim

Gerne teilnehmen vom2. April bis zum 30. April

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz, das ab dem Schuljahr 2026 gilt, haben alle neu eingeschulten Kinder ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Bereits jetzt hat der Kreis Bad Dürkheim in Zusammenarbeit mit allen Kommunen mit der Planung begonnen. Um zu wissen, welche Angebote Eltern, Erziehungsberechtigte und Kinder brauchen, findet im April eine Online-Umfrage statt.

„Wir möchten die Planung am tatsächlichen Bedarf ausrichten“, erklärt der zuständige Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan. „Daher ist die Beantwortung der Umfrage für uns sehr wichtig. Die geschätzte Bearbeitungsdauer beträgt nur fünf Minuten.“

Das Ganztagsförderungsgesetz gilt ab 2026 für neu eingeschulte Kinder in der Grundschule – sie haben dann täglich ein Recht auf acht Stunden Förderung und Betreuung, inklusive Unterricht. Das gilt nicht für Wochenenden und Feiertage, aber auch in den Schulferien soll es eine Betreuung geben. „Zur besseren Planung interessiert uns mit der Umfrage, ob und wann eine Betreuung
benötigt wird und was den Eltern bei einer Betreuung besonders wichtig ist“, so Jordan. Der Fragebogen kann einfach mit dem Handy oder Tablet beantwortet werden.

Zur Umfrage führen der untenstehende QR-Code und ein Link auf der Homepage der Kreisverwaltung Bad Dürkheim unter www.kreis-badduerkheim.de/elternumfrage. An der Befragung beteiligen können sich Eltern von Kinder, die seit dem 1. September 2016 geboren wurden. Jordan: „Vielen Dank, dass Sie an der Befragung teilnehmen.“

Bei Fragen:
Caroline Schultheis, Telefon 06322/961-4004, E-Mail caroline.schultheis@kreis-bad-duerkheim.de
Nadine Ladach, Telefon 06322/961-4629, E-Mail nadine.ladach@kreis-bad-duerkheim.de

 

Hier geht es zum Online-Fragebogen:

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