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Kreisverwaltung DÜW

Abfallgebühren: Zweite Rate ist am 01.09.2024 fällig

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Dürkheim empfiehlt Bankeinzug

Bad Dürkheim. Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2024 ist am 1. September 2024 fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der AWB alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens.

Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Eigentümer erteilt und unterschrieben werden. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann unter www.kreis-bad-duerkheim.de heruntergeladen werden.

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