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Stadtrat beschäftigt sich mit Grundsteuerreform 2025 und Gestaltungssatzung

In der Sitzung am 19. November 2024 befasste sich der Lambrechter Stadtrat mit der bevorstehenden Festsetzung der Hebesätze zur Grundsteuer A und B, welche ab Januar 2025 gelten sollen. In der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt gab es einen Antrag der FWG dieses Thema in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu behandeln, quasi als vorgeschaltete Institution. Außerdem wurde von verschiedenen Ratsmitgliedern auf eine Meldung des SWR am Nachmittag des Sitzungstages hingewiesen, dass die Landesregierung eine Gesetzesänderung noch im Dezember auf den Weg bringen will, damit die Kommunen mehr Handlungsspielraum bei den Hebesätzen erhalten werden. Es betrifft die Tatsache, dass gewerbliche Grundstücke nach der Reform aktuell mit niedrigeren Grundsteuerwerten angesetzt sind als private Grundstücke. In Summe sollen allerdings ab Januar 2025 die Grundsteuereinnahmen aufkommensneutral sein, d.h. die Stadt Lambrecht soll nach der Reform die gleiche Summe an Grundsteuern einnehmen wie in der Vergangenheit. Und genau hier liegt das Problem, dass Stand heute, die Gesamtsumme der Einnahmen aus der gesamten Grundsteuer zwar etwa gleich bleibt, aber gewerbliche Grundbesitzer weniger bezahlen und private Wohngrundbesitzer mehr bezahlen als vor der Reform. Hier will die Ampelregierung des Landes Rheinland-Pfalz mit einer Gesetzesänderung den Kommunen mehr Freiheit geben, um eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer zu ermöglichen. Dies soll dann auch in Lambrecht umgesetzt werden können. Die Mitglieder des Stadtrates einigten sich darauf, dass schnellstmöglich eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stattfinden soll, damit dieser sich zuerst mit den neuen Hebesätzen zur Grundsteuer beschäftigt, bevor dies dann erneut in den Stadtrat zur Abstimmung kommt. Allerdings dürfte es aus heutiger Sicht bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses noch kein vom Landtag verabschiedetes Gesetz zu der neuen Möglichkeit gerechterer Verteilung der Grundsteuerlasten geben. Ein weiteres Problem ist der Zeitdruck der auf dem Stadtrat lastet, denn bis spätestens Anfang Januar 2025 sollte der Stadtrat die neuen Hebesätze Grundsteuer A und B beschlossen haben, damit seitens der Verbandsgemeinde die neuen Steuerbescheide für 2025 an die Grundstückseigentümer verschickt werden können, berichtete Stadtbürgermeister Andreas Ohler (CDU). Ein weiteres Problem stelle sich in diesem Zusammenhang, denn es muss baldmöglichst ein Haushalt für 2025 erarbeitet und verabschiedet werden, so Ohler. Ohne die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ist jedoch unklar, wie hoch hieraus die Einnahmen sind, die folglich im Haushalt angesetzt werden.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Befassung mit einen Antrag der Fraktionen FWG, SPD und BSW/SWG zur Abschaffung der Gestaltungssatzung der Stadt Lambrecht. Diese Gestaltungssatzung von 1995 hatte zum Ziel den „dörflichen Charakter“ Lambrechts zu erhalten. Da dies in der heutigen Zeit immer schwieriger würde und einige wichtige Punkte in der Satzung nicht enthalten waren, stellte bereits in der letzten Periode des Stadtrates die FWG-Fraktion am 29.09.2022 den Antrag auf Änderung der Satzung. In der Stadtratssitzung am 20.10.2022 wurde beschlossen die bisherige Gestaltungssatzung zu überarbeiten und diese Themen zu ergänzen Es sollten Themen wie Photovoltaik, Solarthermie und energetische Sanierung mit aufgenommen werden, „damit auch die Kernstadt die Chance hat ihre Gebäude auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen“. Diese Anpassung sollte auch in enger Zusammenarbeit u.a. mit der Denkmalbehörde erfolgen. Der Bau- und Stadtsanierungsausschuss beschäftigte sich in der letzten Amtsperiode am 26.09.2023 ebenfalls mit diesem Thema, wobei es Unstimmigkeiten unter den Ausschussmitgliedern gab. Das Planungsbüro Deubert legte dem Ausschuss eine überarbeitete Satzung vor, welche das geltende Recht beinhalte und die Fibel, welche entsprechende Erläuterungen zur Gestaltungssatzung aufzeige. Der Stadtrat befasste sich am 23.04.2024 abermals mit diesem Thema, konnte sich aber auf keine Entscheidung einigen und beschloss mit 10 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen das Thema erneut zur Beratung an den Bau- und Stadtsanierungsausschuss zurückzugeben. Jetzt wurde in der neuen Amtsperiode des Stadtrates dieses Thema nochmals behandelt und nach intensiver Diskussion beschloss der Rat mit 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 8 Gegenstimmen den Antrag zur Abschaffung der Gestaltungssatzung anzunehmen und eine Fibel herauszugeben deren Geltungsbereich erweitert wird. Die Gestaltungsfibel besitzt allerdings keinen Rechtscharakter, sondern beinhaltet lediglich Empfehlungen was ein Hausbesitzer machen sollte, wenn eine Sanierung oder Umgestaltung des Gebäudes beabsichtigt ist.

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