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Verhaltenshinweise bei Trauerfall in der Aussegnungshalle und auf dem Friedhof

Liebe Besucher der Aussegnungshalle des Friedhofes der Stadt Lambrecht. Aus gegebenem Anlass muss ich nochmals auf die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln, sowie auf das Tragen von einem Mund- und Nasenschutz bei einem Trauerfall hinweisen.

Die Lambrechter Aussegnungshalle darf bei einem Trauerfall, nur von 17 Personen plus Pfarrer betreten werden.

Weitere Besucher einer Trauerfeier müssen sich im Freien vor der Trauerhalle aufhalten. Auch hier müssen die Abstandsregeln, von 1,5 m zwischen den Personen eingehalten werden und das Tragen eines Mund- und Nasenschutz ist Pflicht.

Alle Besucher der Trauerfeier müssen sich in die bereitgestellten Listen namentlich eintragen.

Liebe Besucher bitte halten sie sich an die vorgegebenen Maßnahmen. Sie sind zum Schutz für Sie und die anderen Besucher.

Karl-Günter Müller
Stadtbürgermeister

von

VERANSTALTUNGEN











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