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Um das Corona-Virus einzudämmen: Stadt Neustadt an der Weinstraße untersagt Betreten öffentlicher Orte

Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, erlässt Oberbürgermeister Marc Weigel Neustadt an der Weinstraße ab Samstag, 21. März 2020 zunächst bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020 ein Betretungsverbot für öffentliche Orte. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße und auch umliegende Städte, wie zum Beispiel die Stadt Landau, der Kreis südliche Weinstraße und Germersheim, folgen dem Beispiel der Stadt Freiburg.

Wichtig: Es handelt sich nicht um eine generelle Ausgangssperre. Das Betretungsverbot bedeutet ganz konkret, dass das Betreten öffentlicher Orte wie Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen untersagt ist. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch verlassen werden, um zur Arbeit zu kommen inkl. der Unterbringung von Kindern, zum Arzt zu gehen sowie Lebensmittel einzukaufen. Wer sich an öffentlichen Orten im Freien aufhalten möchte, darf das nur noch alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, hierzu zählen auch Spaziergänge, Joggen oder Gassigehen.

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