Landrat Ihlenfeld begrüßt Urteil in Sachen Landesfinanzausgleich
Die Neufassung des Landesfinanzausgleichs von 2014 war verfassungswidrig: Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz heute entschieden. Laut Verfassungsgerichtshof orientiere sich die kommunale Finanzausstattung nicht am konkreten Bedarf der Kommunen.
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